Für Abwasser, das aus abflusslosen Gruben oder Kleinkläranlagen entnommen wird, bemisst sich die Abwassergebühr nach der Menge des entnommenen Abwassers.
Für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird, bemisst sich die Abwassergebühr nach der Menge des angelieferten Abwassers.
Für Überläufe von Kleinkläranlagen, die in öffentliche Abwasseranlagen entwässern aber nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, bemisst sich die Abwassergebühr nach der ermittelten Abwassermenge.