Der Abwasserbeitrag ist eine Geldleistung, die der Finanzierung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen dient. Dieser wird jedoch nicht für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung verwendet.
Der Abwasserbeitrag wird mittels eines Bescheides, somit einem Verwaltungsakt, erhoben. Im Vorfeld erhält der Beitragsschuldner eine Vorabinformation in Form einer Aufmaßabfrage.
Der Abwasserbeitrag ergibt aus der Grundstücksfläche multipliziert mit dem Nutzungsfaktor. Die daraus entstehende Nutzfläche wird wiederum mit dem Beitragssatz in Höhe von 2,30 € multipliziert.
Beitragsschuldner ist der Grundstückseigentümer, der Erbbauberechtigte oder der sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte.