Die Abwassergebühr ist ein in einer Satzung festgesetztes Entgelt für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung, das unter anderem für die Finanzierung der laufenden Unterhaltung und Instandsetzung dient.
Die Abwassergebühr wird mittels eines Bescheides, somit eines Verwaltungsaktes, erhoben.
Abwassergebühren werden für die Teilleistungen Schmutzwasserentsorgung, Niederschlagswasserentsorgung, Entsorgung abflussloser Gruben sowie Kleinkläranlagen, für Abwasser, das in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind und für sonstiges Abwasser (dezentrale Anlagen/Entsorgung) erhoben.
Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte oder der sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner.