Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird. Dabei werden die unterschiedlichen Versiegelungsgrade berücksichtigt.
Änderungen der Niederschlagswassereinleitung werden nach Anzeige des Grundstückseigentümers, Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung Berechtigte zum Beginn des auf die Anzeige folgenden Monats jahresanteilig berücksichtigt.